Kein Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Bereich, ob Autofahrer, Fahrradfahrer, Fußgänger, Sportler, oder der Besucher auf einer Sportanlage macht sich darüber Gedanken, ob die Masten, die das Geschehen beleuchten, sicher stehen. Das müssen sie auch nicht, denn dafür tragen selbstverständlich verantwortungsbewusste Betreiber der Anlagen Sorge, ob es nun Kommunen oder Vereine sind. Der Masteigentümer ist dafür verantwortlich, dass von diesem keine Gefahr ausgeht, sagt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Und wie kann man sicherstellen, dass kein Mast umbricht? – Ganz einfach: Durch eine regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit.
Die Roch Standsicherheitsprüfung bietet umfassende und verlässliche Informationen sowie juristisch verwertbare Aussagen über die Standsicherheit von stehend verankerten Systemen. Das sind eindeutige Vorteile für Betreiber und Eigentümer!